Der Personalrat ist die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung beim Kreisjugendring München-Stadt. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung, der Mitwirkung und des Initiativrechts regelt das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Aufgaben des Personalrats
In den Artikeln 67 bis 79 BayPVG sind die Aufgaben der Personalräte beschrieben.
Vor allem beschäftigen sie sich mit
- der individuellen Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen,
- der Begleitung in BEM-Verfahren
- der Begleitung in Dienstgesprächen
- der Beratung zu allen Vereinbarungen innerhalb des Trägers (Dienstvereinbarungen)
- der Beratung zum Arbeits- und Tarifrecht inkl. Entgeltordnung
- u.v.m.
Kontakt
Lea Clauditz (Vorsitzende)
Stefan Hofmann (1. Stellvertreter)