Geschäftsführung

Der/die Geschäftsführer*in unterstützt den/die Vorsitzende*n und den Vorstand bei der Umsetzung und Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstands. Darüber hinaus obliegt dem/der Geschäftsführer*in die Leitung des KJR und die Führung der Rechtsgeschäfte im Auftrag des/der Vorsitzenden.