Gehören Sie zum Personenkreis, der über die Zuweisung von Geldauflagen entscheidet? Kennen Sie Richter oder Staatsanwälte, die damit betraut sind? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich für uns einsetzen.
Denn um flexibel auf Problemlagen reagieren und zusätzliche wichtige pädagogische Angebote schaffen zu können, brauchen wir finanzielle Mittel.
Der Kreisjugendring München-Stadt (KJR) leistet anerkannte und bewährte offene Kinder- und Jugendarbeit in seinen 50 Freizeitstätten. Wir sind nahezu im gesamten Münchner Stadtgebiet zu finden und für viele Kinder und Jugendliche die erste Anlaufstelle nach der Schule.
Alle jungen Menschen müssen gleichermaßen an Bildungs- und Freizeitangeboten teilhaben können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung in arm und reich entgegenzuwirken.
Kinder und Jugendliche in ihrer Einzigartigkeit zu fördern, ihnen den Raum zu geben, sich auszuprobieren, ihre Talente, Interessen und Fähigkeiten ausleben zu können, dazu brauchen wir Unterstützung! Unsere Angebote sind bedarfsgerecht, lebensweltorientiert und wirken präventiv und langfristig.
Information für Zuweisende
Der KJR ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über den Bayerischen Jugendring führt der Kreisjugendring München-Stadt den Status der Gemeinnützigkeit.
Der KJR führt ein Bankkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Die Zahlungspflichtigen erhalten Überweisungsträger für dieses Konto.
Wir kommen unaufgefordert unserer Informationspflicht gegenüber den Gerichten über Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen nach.