Mit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren zwar weiterhin im vollen Klassenzimmer sitzen oder – sofern sie es sich leisten können – ins Restaurant gehen, zu vielen Angeboten der Jugendarbeit sollen sie jedoch keinen Zugang mehr haben. Auch in Freizeitstätten soll es heißen: „Ihr müsst leider draußen bleiben!“
„Die Prioritätensetzung der Bayerischen Staatsregierung ist für uns nicht nachvollziehbar. In schwierigen Situationen wie derzeit bietet die Jugendarbeit wichtige Rückzugsorte und Schutzräume für Jugendliche, die ihren beengten Wohnverhältnissen entfliehen oder bei pädagogischen Fachkräften Rat suchen möchten. Dass wir die Jugendlichen jetzt an der Tür abweisen sollen, ist ein absolut fatales Signal“, kritisiert Judith Greil, Vorsitzende des Kreisjugendring München-Stadt (KJR).
Junge Menschen sind seit Beginn der Pandemie in besonderem Umfang von den Maßnahmen betroffen und haben sich solidarisch gezeigt, um Ältere zu schützen. Doch die Einschränkungen haben Auswirkungen auf ihre Entwicklung und ihre psychische Gesundheit, wie beispielsweise die letzten JuCo-Studien belegen.
Angebote der Jugendarbeit müssten darum weiterhin niederschwellig zugänglich und in verantwortungsvollem 3G-Rahmen möglich sein. „In den vergangenen Monaten haben die haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten gezeigt, dass das durch die regelmäßigen Tests an Schulen und mit pandemiebedingten Anpassungen und Hygienekonzepten möglich ist. Die Ständige Impfkommission (StiKo) spricht sich in ihrer Empfehlung aus dem August 2021 ausdrücklich dagegen aus, bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe zu machen. Doch genau das passiert in Bayern gerade. Jugendliche dürfen nicht länger die Leidtragenden einer fahrlässigen Coronapolitik und schleppenden Impfkampagne sein“, so Greil.
Im Gegensatz zu Erwachsenen könnten junge Menschen zudem selten allein entscheiden, ob sie sich impfen lassen. Für die 12- bis 17-Jährigen gibt es zwar seit August eine Impfempfehlung, alle unter 14-Jährigen benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern respektive Erziehungsberechtigten. Und die Älteren dürfen sich zwar theoretisch selbständig für eine Impfung entscheiden, brauchen aber Zugang zu ihrer Versicherungskarte und Ärztinnen und Ärzte, die das auch umsetzen. „Daran scheitert es in der Praxis jedoch häufig“, sagt Greil.
„Zudem fehlen eine auf sie zugeschnittene Impfkampagne mit zielgruppengerechter Ansprache, mehr wohnortnahe Impfmöglichkeiten, mobile Impfteams und der Ausbau kostenloser Testmöglichkeiten auch für Nicht-Schüler*innen wie etwa Azubis“, kritisiert die KJR-Vorsitzende.