Handlungsempfehlung der Sozialreferentin Dorothee Schiwy

KJR-Freizeitstätten in München wieder geöffnet

KJR-Vorsitzende Judith Greil © Kerstin Groh
KJR-Vorsitzende Judith Greil © Kerstin Groh

Die Stadt hat entschieden: Die Kinder- und Jugendtreffs der Landeshauptstadt München dürfen öffnen. Damit stehen auch die 50 Freizeitstätten des Kreisjugendring München-Stadt (KJR) wieder für Kinder und Jugendliche offen.

Ursprünglich hatte der KJR die Häuser ab Mittwoch, 2. Dezember für den Präsenzbetrieb geschlossen und wieder auf digitale und die wenig erlaubten Angebote, wie Beratung sowie schul- und berufsbezogene Angebote umgestellt. Denn im § 20 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Montag, dem 30.11.2020, heißt es, dass auch „sonstige außerschulische Bildungsangebote“ schließen müssten. Dies hat auch der Bayerische Jugendring dann so empfohlen und an die Jugendringe in Bayern weitergegeben.

Die Stadt stellt sich dem nun entgegen. Sozialreferentin Dorothee Schiwy vertritt „eine andere fachliche Position“, wie sie in einem Schreiben erläutert, dass am Mittwochabend (2. Dezember 2020) an die Träger der freien Wohlfahrtspflege in München ging:

„Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat einen gewichtigen Schwerpunkt auf dem präventiven Kinder- und Jugendschutz. Die Arbeit der Jugendzentren ist zur Konfliktprävention und als wichtige niederschwellige Anlaufstelle in Not-Situationen gerade in diesen schwierigen Zeiten von hoher Bedeutung. Dort wird den Jugendlichen eine sinnvolle und pädagogische betreute Freizeitgestaltung ermöglicht unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen. Auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten wird dort – im Gegensatz zu Treffpunkten im öffentlichen Raum – ermöglicht. Wir sehen die offene Kinder und Jugendhilfe auf der Grundlage des §11 SGB VIII somit als Einrichtung der Sozial- und Jugendhilfe. Aufgrund dessen können diese Angebote weiterhin auch in Präsenz angeboten werden.“


Daher werden die KJR-Freizeitstätten so schnell wie möglich wieder für Kinder und Jugendliche öffnen. „Ich gehe davon aus, dass die allermeisten heute schon wieder offen sind“, sagt KJR-Vorsitzende Judith Greil. Die Häuser hatten erst mittwochs den Präsenzbetrieb einstellen müssen und auf Angebote und Kommunikation per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Instagram, Facebook, Videochat und andere Online-Plattformen umgestellt.

„Die Stadt hat erkannt, wie wichtig die Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen für Kinder und Jugendliche ist – besonders in Corona-Zeiten“, sagt KJR-Vorsitzende Judith Greil.

„Bei geschlossenen Freizeitstätten hätten Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule gar keine Möglichkeit mehr, Gleichaltrige zu treffen und sich auszutauschen“, erklärt sie. Denn seit November sind ja auch Sportvereine, Schwimmbäder und Indoor-Spielplätze geschlossen, aufs Tanzen in Clubs müssen ältere Jugendliche schon seit März verzichten. „Für junge Menschen, die wenig Platz zu Hause haben, ist das jetzt schon dramatisch.“ Und bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sei auch das Treffen an der frischen Luft eine weit weniger attraktive Möglichkeit als noch vor ein paar Wochen.

Trotz der Freude über die Entscheidung der Stadt ärgert Greil das Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung. Von deren Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war der KJR am Montag ebenso überrascht worden wie das Stadtjugendamt. „In der öffentlichen Debatte war vorher nie von einer möglichen Schließung der Jugendarbeit die Rede“, kritisiert Greil. „Das zeigt, dass die Jugendarbeit für die Landesregierung kaum eine Bedeutung hat.“

„Zu dreißigst im Klassenzimmern, aber nicht mal zu zweit am Kicker?“

Der KJR hätte eine erneute Schließung „weder jungen Menschen noch ihren Eltern schlüssig erklären können“, sagt sie, zumal der Schulbetrieb unverändert weitergeht. „Das hätte bedeutet: Vormittags dürfen Schülerinnen und Schüler zu dreißigst in Klassenzimmern sitzen, am Nachmittag aber trotz Abstand und Maske nicht mal zu zweit am Kicker stehen.“

Auch schulbezogene Angebote wie Mittagstisch mit Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangeboten hätten weiter in den Freizeitstätten stattgefunden. „Diese Kinder hätten also dort kickern, toben und chillen dürfen, ihre Freunde, die nicht daran teilnehmen, jedoch nicht“, sagt die KJR-Vorsitzende kopfschüttelnd.

Seine Freizeitstätten, die Anfang Juni nach elf Wochen Schließung im ersten „Lockdown“ wieder öffnen durften, sieht der KJR gut gewappnet. Alle haben individuelle und umfangreiche Hygienekonzepte erarbeitet und viel getan, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Gemeinsam sind den Schutzkonzepten unter anderem Mindestabstände, Maskenpflicht und eine festgelegte Quadratmeterzahl je Besucherin und Besucher. Möbel wurden verrückt, Bodenmarkierungen angebracht, eine Voranmeldung für den Besuch der Freizeitstätte eingeführt, teilweise wurden mobile Waschbecken für den Außenbereich angeschafft, so dass Kinder und Jugendliche schon vor Betreten des Hauses Hände waschen können. Raumüberlassungen für Kindergeburtstage und Partys gab es gar nicht mehr. „Ich freue mich, dass unsere Pädagoginnen und Pädagogen jetzt wieder persönlich für Kinder und Jugendliche da sein können und wir jungen Menschen wieder Räume bieten können“, sagt Greil.

Pressekontakt
Angelika Baumgart-Jena, Leiterin Pressereferat, KJR
Tel. 089 / 51 41 06 – 14, E-Mail