U18-Bundestagswahl
7. Februar 2025 bis 14. Februar 2025
Erneut dürfen auch Kinder und Jugendliche wählen – jedenfalls bei der U18-Bundestagswahl. Von 7. bis 14. Februar, also früher als die „echte“ vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland, können alle Unter-18-Jährigen bei dieser Wahlsimulation ihre Stimme abgeben. Auch Freizeitstätten des KJR fungieren dabei als Wahllokal.
Die U18- Bundestagswahl funktioniert fast wie die reguläre Wahl, in Wahllokalen mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Wahlurnen. Mitmachen können ausnahmslos alle Minderjährigen, die sich in Deutschland aufhalten. Die U18-Wahl ist ein Projekt der politischen Bildung und führt junge Menschen an den Wahlakt heran, hilft mit Material und Begleitprogramm bei der politischen Meinungsbildung und weckt ganz einfach das Interesse an Politik.
Denn Politik wird plötzlich konkret und verständlich, wenn Kinder und Jugendliche ihre Anliegen und Forderungen formulieren, diese kritisch mit den Parteiprogrammen vergleichen und mit Politikerinnen und Politikern persönlich ins Gespräch kommen.
Die landesweite Koordinierung der U18-Wahl in Bayern übernimmt der Bayerische Jugendring. In München richtet unter anderem der KJR im ganzen Stadtgebiet U18-Wahllokale ein.
Kinder und Jugendliche können sich schon vor der U18-Wahl mit Hilfe von Material und Begleitprogramm in den U18-Wahllokalen eine Meinung bilden. Von 7. bis 14. Februar können alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ihre Stimme für ihre Parteien / Kandidat*innen in den Wahllokalen abgeben.
Weitere Informationen zu den Standorten und zu den Wahllokalen gibt es auf www.bjr.de/u18.
Die Ergebnisse der KJR Wahllokale werden im Anschluss an die Wahl hier veröffentlicht.