Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern und Jugendlichen weltweit seit 1989 in 54 Artikeln unter anderem das Recht auf Gesundheit, Bildung und Freizeit, aber auch das Recht auf Hilfe in Katastrophen und Notlagen, auf gewaltfreie Erziehung und Betreuung bei Behinderung. Diese Rechte gelten für alle jungen Menschen von 0 bis 18 Jahren.
Der KJR beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Rechten für Kinder und Jugendliche. So gab es etwa zum 30-jährigen Jubiläum den Kinderrechte-Gestaltungswettbewerb „Kreativ und Kunterbunt“.