Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern und Jugendlichen weltweit seit 1989 in 54 Artikeln unter anderem das Recht auf Beteiligung, Mitsprache, Gesundheit, Bildung und Freizeit, aber auch das Recht auf Hilfe in Katastrophen und Notlagen, auf gewaltfreie Erziehung und Betreuung bei Behinderung. Diese Rechte gelten für alle jungen Menschen von 0 bis 18 Jahren.
Der KJR hat in seinen Leitlinien die Förderung von politischer und demokratischer Bildung fest verankert. So beschäftigt er sich seit vielen Jahren mit den Rechten für Kinder und Jugendliche.
2024, zum 35. Geburtstag, gibt es das Projekt „Sing for your Rights – junge Menschen haben Rechte!“
2019, zum 30-jährigen Jubiläum, gab es den Kinderrechte-Gestaltungswettbewerb „Kreativ und Kunterbunt“.